Das Leitbild

Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich an einem humanistischen Menschenbild.
Dieses fußt auf der Akzeptanz unterschiedlicher Persönlichkeitsbilder, Glaubensrichtungen, Kulturen und Lebenskonzepten/-entwürfen.
Wir begegnen jedem Kind und seiner Familie mit wertschätzender Haltung und positiver Zuwendung.
Wir ermöglichen den Kindern die Kita als Begegnungsstätte der gegenseitigen Akzeptanz zu erfahren.
Verlässliche Strukturen und Beziehungen sind hierfür unverzichtbar.
Kinder werden als einzigartige Persönlichkeiten angenommen, die ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten in die Gemeinschaft einbringen.
Wir verstehen unsere Kindertageseinrichtung als sich entwickelnden, zentralen Bestandteil des Gemeinwesens und verstehen uns als wichtigen, unverzichtbaren Teil seines Netzwerkes.

– Steigen sie ein und genießen sie die Fahrt –

Kindergarten „Alter Bahnhof“ und Krippe „Kleine Lok“

Seit mehr als zwanzig Jahren befindet sich nun in dem alten Spangenberger Bahnhofsgebäude unsere architektonisch einzigartige Kindertagesstätte.

In einem von einer Kollegin für uns komponiertes Lied heißt es:

„Früher gab’s hier Züge, Leute stiegen ein und aus. Mit voll bepackten Koffern, fuhrn sie weg oder nach Haus. Hier herrschte reges Treiben, doch das ist schon lange her. Doch das soll ja nicht heißen hier gibt’s kein Leben mehr.“

Und so ist es auch. Mit fünf Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen, die nach Farben benannt sind, herrscht im Haus immer ein lebhaftes Beisammensein. Den alten Bahnhof finden sie nicht nur in unserem Namen wieder. Elemente/Motive daraus begegnen ihnen immer wieder, in unserem Haus.

– Wir leben das Bahnhofsleben in vollen Zügen –

Träger

Die Kindertagesstätte „Alter Bahnhof“ ist eine städtische Einrichtung der Stadt Spangenberg und wurde im August 1994 eröffnet.
Der Magistrat der Stadt Spangenberg  als Träger der Einrichtung hat sich zur Aufgabe gemacht den Bedürfnissen der Familien mit Kindern nachzukommen. Insgesamt können in der Kita bis zu 149 Kinder betreut werden. Als Einrichtung des kommunalen Trägers arbeiten wir auf der rechtlichen Grundlage des SGB VIII §2 und den Empfehlungen des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP).