Liebe Eltern,

wir hoffen sehr, dass Sie sind trotz des Lockdowns gut ins neue Jahr gestartet sind.

Wie Sie sicher bereits aus der Presse erfahren haben, wird der Lockdown bis mindestens 31. Januar 2021 verlängert.

Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie muss die Anzahl der Kontakte reduziert werden, um so die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen. Daher ist es auch weiterhin für uns erforderlich, den Betrieb der Kindertagesstätte „Alter Bahnhof“ vom 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.

Eltern, die für ihr Kind bzw. ihre Kinder dringend eine Betreuung benötigen, bekommen diese. Kinder, für die der Besuch in ihrer Kita unverzichtbar ist, werden ebenfalls betreut.
„Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn Tage zusätzlich Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.“ – So in der Pressemitteilung.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, zusammen mit den weiteren in allen gesellschaftlichen Bereichen ergriffenen Maßnahmen die rasante Ausbreitung des Corona-Virus durch gemeinsame Kraftanstrengung wieder so weit einzudämmen, dass die Rückkehr zu einem regelhaften Bildungs- und Betreuungsangebot möglich ist.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das Essensgeld für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 08. Januar 2021 auf Antrag erstattet wird, sofern Ihr Kind von Ihnen zu Hause betreut und vom Essen abgemeldet war.

Sofern Sie Ihr Kind für die komplette Zeit vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 zu Hause betreuen, kann auf Antrag ebenfalls die Kindergartengebühr inkl. Essensgeld für den Monat Januar verrechnet werden.

Die entsprechenden Anträge sind als Anlagen beigefügt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Kindergartengebühren nur dann verrechnet werden können, wenn Sie die kompletten 3 Wochen auf die Betreuung in der Kindertagesstätte verzichten.
Sofern Sie innerhalb der kommenden 3 Wochen eine teilweise Betreuung in unserer Einrichtung benötigen, kann ggf. ein Antrag auf teilweise Erstattung des Essensgeldes gestellt werden. Ein Erlass der Betreuungsgebühr ist dann nicht möglich.

Wir bitten um eine kurzfristige Rückmeldung per E-Mail an Kindergarten@Spangenberg.de oder per Telefon, ob und in welcher Form Sie ab 11. Januar 2021 Betreuungszeiten für Ihr Kind benötigen.
Die Anträge auf Erstattung können Sie bis spätestens 03. Februar 2021 in der Kindertagesstätte „Alter Bahnhof“ abgeben.

Der Bund und das Land stellen finanzielle Hilfen für Familien bereit, wenn Sie ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil Kitas und Schulen nicht besucht werden dürfen oder sollen. Als Info leite ich Ihnen den folgenden Link weiter:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen#anchor-link-3-154114

Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Römer

Erstattung Essensgeld ab 16.12.2020 auf Antrag

Erstattung Kindergartengebühren ab 11.01.21 auf Antrag